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Aktuelles aus dem Verband

Seminare

5 Top-Seminare zum Thema Eingruppierung
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Bei Eingruppierungsfragen kommt es auf aktuelles Fachwissen, rechtssichere Entscheidungen und eine nachvollziehbare Dokumentation an. Mit unseren beiden Seminarreihen erhalten Sie wertvolle Orientierung für Ihre tägliche Personalarbeit: praxisnah und mit profunder Expertise.


22. September 2026
Stufenzuordnung – Teil 1: Rechtssichere Stellennachbesetzung
Präsenz | Kompakt
Annette Salomon-Hengst
09:00 bis 16:00 Uhr
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23. September 2026
Stufenzuordnung – Teil 2: Stufenzuordnung nach § 16 TV-L
Präsenz | Kompakt
Annette Salomon-Hengst
09:00 bis 16:00 Uhr
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29. September 2026
Stellenbeschreibung – Stellen einführen, entwickeln und ausformulieren (1/3)
Präsenz | Grundlagen
Marc Hasselmeyer
09:00 bis 16:30 Uhr
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30. September 2026
Stellenbewertung – Stellen bewerten und prüfsicher dokumentieren (2/3)
Präsenz | Grundlagen

Marc Hasselmeyer
09:00 bis 16:30 Uhr
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01. Oktober 2026
Eingruppierungs- und Tätigkeitsmerkmale des TVöD / TV-L (3/3)
Präsenz | Grundlagen

Marc Hasselmeyer
09:00 bis 16:30 Uhr
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Gern weisen wir Sie daraufhin, dass die Seminare Stellenbeschreibung – Teil 1 von 3, Stellenbewertung – Teil 2 von 3 und Eingruppierung – Teil 3 von 3 mit Marc Hasselmeyer auch einzeln buchbar sind.

Stellenbörse unserer Mitglieder

In der KAV Berlin Stellenbörse finden Sie aktuelle Angebote und Ausbildungsplätze unserer Mitgliedsunternehmen.

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News

DRV-Betriebsprüfung: Dokumente ab 2027 ausschließlich digital

Die zentralen Grundlagen für die Betriebsprüfung, die die zuständige Stelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei jedem Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre durchführt, enthält § 28p des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV). Zusätzlich gilt für melde- und abrechnungsrelevante Entgeltunterlagen die Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Der AOK-Bundesverband weit darauf hin, dass nicht nur die zu übermittelnden Dokumente, sondern ab dem 1. Januar 2027 auch die Entgeltunterlagen, die erst auf Anforderung zu übermitteln sind, elektronisch geführt werden müssen. 
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In rund jedem fünften größeren Betrieb beträgt die Geschlechterlohnlücke für Vollzeitbeschäftigte höchstens fünf Prozent

Deutschland plant, die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Anfang 2027 in nationales Recht umzusetzen. Sie soll für Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten und dazu beitragen, dass Frauen und Männer, die in einem Betrieb die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch gleich viel verdienen. Laut Richtlinie gelten Lohnunterschiede über 5 Prozent nur dann als gerechtfertigt, wenn sie sachlich begründet werden können. Tatsächlich übersteigen die Lohnunterschiede für Vollzeitbeschäftigte in vielen Betrieben und für die Mehrzahl der Beschäftigten diesen Wert – selbst bei Berücksichtigung von Berufen und Anforderungsniveaus.
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Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Jahres-steuergesetzes (JStG) 2026 beschlossen. Dabei geht es insb. um notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie um Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Außerdem sind im JStG 2026 Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur Verhinderung von missbräuchlichen Steuergestaltungen vorgesehen. Für Arbeitgeber sind folgende beabsichtigte Neuregelungen von Bedeutung:

  1. Grundlohn bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (§ 3b Abs. 2 S. 1 EStG)
  2. Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 3 EStG) - für die Geltendmachung von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Arbeitnehmer
  3. Vorsorgeaufwendungen (§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG): Im Lohnsteuerabzugsverfahren sollen künftig statt pauschaler Werte für die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die tatsächlich vom Arbeitgeber einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden
  4. Erweiterung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung/Änderung des Lohnsteuerabzugs (§ 41b und § 41c EStG): Die geplante Neuregelung sieht u.a. vor, dass Arbeitgeber das Lohnkonto zwei Monate länger offenhalten können und es erst Ende Februar des Folgejahres abgeschlossen sein muss
  5. Elektronische Pfändung bei Kreditinstituten (§ 309a AO)


Link zum Verfahren des Bundesfinanzministeriums


Arbeitszeit

Verkürzung, Verlängerung oder Flexibilisierung? Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes steht im Zentrum einer kontroversen Debatte. Wie kann Arbeitszeitpolitik die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze unterstützen? Was bedeuten die aktuellen Pläne für den Gesundheitsschutz und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Und welche Rolle spielen sie für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und den Arbeitsmarkt? Auf einer Sonderseite sind Publikationen und Projekte des IAB rund um das Thema „Arbeitszeit“ zusammengestellt worden.
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Sie haben Fragen oder Anregungen? Wir helfen Ihnen gern weiter!

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