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Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 Prozent in 2026 liegt er damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025. Mehr erfahren
Deutsche Rentenversicherung – Vorträge des Betriebsprüfdienstes im 2. Halbjahr 2026
Der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund führt bundesweit kostenlose Vortragsveranstaltungen zu betriebsprüfungsrelevanten Themen durch, zu gesetzlichen Neuregelungen im Versicherungs- und Beitragsrecht sowie aktuellen Fällen aus der Praxis des Prüfdienstes. Schwerpunktthemen sind u.a. Besonderheiten bei geringfügig entlohnten Beschäftigten, Aufzeichnungspflichten, Altersteilzeit, beitragsrechtliche Auswirkungen der betrieblichen Altersvorsorge oder Prüfung der Unfallumlage. Zu den Vortragsterminen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen verabschiedet
Das Bundeskabinett hat gestern den von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegten Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen der Durchführung der Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) verpflichtet, einen solchen Aktionsplan zu erstellen und an die Europäische Kommission zu übersenden. Der Nationale Aktionsplan enthält mehrere konkrete Maßnahmen, die auf die Steigerung der tarifvertraglichen Abdeckung in Deutschland zielen. Weiterführende Informationen
Staatskonsum stabilisiert die Wirtschaft kurzfristig, Steuersenkungen wirken stärker, aber verzögert
Mit der Reform der Schuldenbremse und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hat Deutschland seine fiskalischen Handlungsspielräume 2025 erheblich vergrößert. Die erweiterten Möglichkeiten können nicht nur für öffentliche Investitionen genutzt werden, sondern erlauben auch einen höheren Staatskonsum. Zugleich hat die Bundesregierung mit steuerlichen Entlastungen für Unternehmen und private Haushalte einnahmenseitige Impulse auf den Weg gebracht. Direkt reinlesen
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