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Daten aus dem Teilhabesurvey für die Forschung nutzbar

Ab heute sind die Daten aus dem Teilhabesurvey („Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“) als Scientific Use File im Forschungsdatenzentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für die Forschung zugänglich. 

Mit dem Teilhabesurvey hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Neuland betreten. Erstmals liegen nun Daten zur Lebenssituation und zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vor, die auf Basis einer neuen, menschenrechtsorientierten Definition von Behinderung erhoben wurden. Behinderung wird im Teilhabesurvey nicht länger als individuelles körperliches oder auch psychisches Defizit einzelner Menschen in den Blick genommen, sondern im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Ergebnis der Wechselwirkungen mit einer Umwelt, die zu Einschränkungen der Teilhabe führt.

Die Daten wurden so erhoben, dass sich Beeinträchtigungen und Einschränkungen der Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen getrennt voneinander untersuchen lassen. In die Erhebung wurden zudem auch Menschen mit Beeinträchtigungen einbezogen, die bislang in Befragungen häufig nicht selbst zu Wort kommen – etwa Menschen in (besonderen) Wohnformen und Einrichtungen oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Der Teilhabesurvey ist als Panelbefragung angelegt. Der Abschlussbericht zur zweiten Welle steht kurz vor der Veröffentlichung. Auf einer „Fachkonferenz ICF-basierte Teilhabeforschung“ des BMAS am 26. März 2025 in Berlin sollen Ergebnisse der zweiten Welle vorgestellt werden. Hier soll auch die Gelegenheit bestehen, über die Bedeutung der neuen Daten / der neuen Definition für die Teilhabeforschung zu diskutieren.

Einen Überblick über den Hintergrund und die Inhalte des Teilhabesurveys bieten die Berichte, Tabellenbände sowie weiterführende Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die anonymisierten Daten können von Forschenden in wissenschaftlichen Einrichtungen nach Abschluss eines Datennutzungsvertrags mit der BAuA genutzt werden. Auf der Homepage des Forschungsdatenzentrums der BAuA findet sich ausführliches Dokumentationsmaterial, anhand dessen sich interessierte Forschende bereits vor der Antragstellung über das Analysepotenzial informieren können.

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